Betreuungslücke während der Sommerferien geschlossen
Einem Kölner Vater haben wir folgenden Hinweis zu verdanken: Die Stadt Köln hat recht schnell auf einen Artikel im KStA (01.02.2010 Köln, online leider unauffindbar) über die Betreuungslücke für Vorschulkinder in den Sommerferien beim Übergang zwischen Kindergarten und Schule (je nach Kitaferien volle 6 Wochen) reagiert.
Gute Nachricht: Die Betreuungslücke wird für 2010 geschlossen ! Siehe: http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2010/04142/
Aus der Meldung geht leider nicht hervor, was in den folgenden Jahren passieren soll (möglicherweise besteht da aber auch noch Entscheidungsbedarf). Ich habe sowieso nicht so recht verstanden, wieso es überhaupt zu einer Betreuungslücke kommen muss. Würde die Regel “Alte Verträge laufen bis Ende der Sommerferien. Neue Kinder kommen ebenfalls erst nach den Sommerferien.” nicht auf einfache Weise das Problem lösen?
Donnerstag, 11. Februar 2010 11:44
Im Sozialgesetzbuch (SGB) steht zu diesem Thema:
“SGB VIII § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
(1) Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.”
Die Formulierung “bis zum Schuleintritt” lässt sich schwerlich anders deuten als “bis zum Tag der Einschulung”. Daraus ließe sich möglicherweise ein Rechtsanspruch herleiten. Eine “Betreuungslücke” sieht der Gesetzgeber jedenfalls offenbar nicht vor.
Freitag, 12. Februar 2010 10:30
Ich frage mich wirklich ernsthaft, welche Leute haben bei der Stadt Köln was zu Kamelle…..Keiner weis vom Anderen was zu tun ist. Die Abfrage in den Kitas wurde meines Wissens nicht wirklich durchgeführt. Die Eltern bekamen ein Kündigungsauftrag in die Hand,welcher zu unterschreiben war, eine zusätzliche Abfrage, z.B. durch ein Formular,Hinweisschreiben hat hier nicht stattgefunden. Ich habe bereits Wochen vorher bei unserer Leitung nachgefragt, dadurch wusste diese das ich Bedarf angemeldet habe. Ich glaube nicht, dass die Eltern hier richtig informiert worden sind, das Erwachen kommt erst später.
Grüsse
Sandra, ElternratNeufelderStr@web.de
Mittwoch, 10. März 2010 17:17
Minister Laschet scheint unsere Rechtsauffassung zu teilen:
http://www.mgffi.nrw.de/presse/pressemitteilungen/pm2010/pm100302a/index.php
Mittwoch, 10. März 2010 20:19
Schon gehört? Die Küchenhilfen sind durch!
Die Kölsche Politik hat den Punkt Küchehilfe schon erledigt: Gestern stand im KStA, dass 89 Vollzeit-Stellen für Hilfskräfte ausgeschrieben werden! Das wären ungefährl 1/3 Stelle pro Kita, was ziemlich Klasse wäre! Ich glaube ja, dass neben Stimmung vor Landtagswahl, mal eine positive Nachricht trotz U-Bahn-Loch etc. hier auch unsere 591 Stimmen im Bürgerhaushalt ein Tropfen waren, der diese Zustimmung ermöglicht hat.
Jetzt müssen wir nur sehen, dass die Kräfte auch tatsächlich gleichmäßig verteilt werden.
Freitag, 12. März 2010 13:11
Land NRW hat gestern entschieden: KiTas müssen Betreuung der Vorschulkinder bis 31.08.10 gewährleisten! Neue Kinder werden nach Bedarf erst ab 01.09. eingewöhnt!
Nachdem unser Träger bereits im Februar und dann noch einmal Anfang März die Eltern zwar auf die sog. „Betreuungslücke“im Sommer hingewiesen hatte, wurde m.E. gleichzeitig versucht, die Eltern der Vorschulkinder durch das 2. Schreiben massiv abzuschrecken: Nicht nur will man nicht garantieren, dass die „zusätzliche“ Betreuung in derselben KiTa stattfindet. Zur Finanzierungsbewilligung durch das Land NRW will man darüber hinaus Bescheinigungen vom Arbeitgeber verlangen, die den noch vorhandenen (oder besser: nicht mehr vorhandenen) Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers beweisen sollen. Im März! Mit Frist zum 18. März! Ohne Einbeziehung von Selbständigen/Freiberuflern! Das nenne ich: den Ball zurückspielen und das Problem auf die Eltern abwälzen.
Daraufhin habe ich gestern kurzerhand beim Jugendamt angerufen. Die Vorgehensweise unseres Trägers ist durchaus nicht konform mit dem, was die Stadt Köln unter Bedarfsabfrage versteht.
Im Gegenteil sei just gestern noch einmal ein Schreiben an alle Träger rausgegangen, in dem ihnen der Beschluss der Landesregierung NRW mitgeteilt wurde, dass die KiTas eine Betreuung der Vorschulkinder bis zum 31.08.10 lückenlos gewährleisten müssen, und zwar ungeachtet dessen, ob und wie die Eltern berufstätig sind!
Einer Überbelegung durch die neu einzugewöhnenden Kinder wird insofern entgegengewirkt, als dass bei Bedarf die entsprechenden neuen Verträge auf den 01.09. hin abgeändert werden müssen. Die neuen Eltern zahlen dann natürlich auch erst ab Sept.
Die KiTas sollen eine Abfrage durchführen, um den Bedarf festzustellen und daraufhin einzuschätzen, wie viele neue Eltern auf den Sept. „vertröstet“ werden müssten.
Lt. Aussage des Jugendamtes sind es übrigens allein für die Stadt Köln als Träger nur rund 30% der Vorschulkindereltern, die Betreuungsbedarf hätten (davon 10%, für 1 Woche, der Rest für 4 Wochen). Inwiefern das als repräsentativ für alle anderen Träger gelten kann sei mal dahingestellt, aber zumind. kann man doch schon eine Tendenz erkennen, nämlich dass längst nicht alle Vorschulkinder Bedarf hätten.
Für die Bedarfsanmeldung reicht es lt. Jugendamt aus, den bestehenden Vertrag nicht zum 31.07.10, sondern einfach erst zum 31.08.10 zu kündigen.
Bin sehr gespannt, wie unser Träger darauf regieren wird….
Viele Grüße
Kathi
Freitag, 26. März 2010 22:51
Vorweg: Name und Hintergrund liegen dem Stadtelternrat vor, deshalb hier mal anonym.
Es gab immer noch Unklarheiten zum Thema Betreuungslücke und deshalb hatte ich jeweils eine Mail an die Stadt und an den Träger “unserer” OGS geschrieben.
Ich setze mal voraus, dass die Dame bei der Stadt sich weder geirrt noch verschrieben hat.
Demnach ist es wie folgt:
1.
Der Beitrag für die OGS wird ab dem 1.8 fällig
2.
Die Kinder, die in den Ferien noch in der Kita betreut werden, zahlen für den August noch den Kita-Beitrag und für die OGS erst ab September, eine Doppelfinanzierung (es war mal im Gespräch, dass der Kita-Beitrag dann zusätzlich anfällt) wird vom Jugendamt ausgeschlossen
Das klingt soweit erstmal ganz ok, ist aber nicht zuende gedacht, es führt nämlich – zumindestens in den allermeisten Fällen – dazu, dass die Leute, die ihre Kinder selbst (oder anders) betreuen, für den August MEHR bezahlen, als die Leute, die die Betreuung im Kiga in Anspruch nehmen. Das liegt daran, dass wir hier von Vorschülern reden, die – im Normalfall – schon so lange im Kindergarten sind, dass sie mittlerweile nur noch den HALBEN Kindergartenbeitrag bezahlen (und ich gehe nicht davon aus, dass die Stadt es so verkompliziert und hier dann plötzlich für den August den vollen Beitrag haben möchte, bürokratischer Irrsinn) und dass der Essensbeitrag in der OGS höher ist, als in der Kita (bei uns sind es 12 Euro mehr).
Wie hoch die Mehrkosten sind, hängt natürlich von der Einkommensklasse und der Stundenanzahl des Kita-Vertrages ab (25 Stunden berücksichtige ich jetzt mal nicht, weil ich vermute, dass diese Kinder keinen Betreuungsbedarf für die OGS haben), beträgt aber zB in der Einkommensklasse bis 36.813 Euro und einem 35 Stundenvertrag knapp 50 Euro, bei einem 45 Stundenvertrag sind es 45 Euro.
In der höchsten Einkommensklasse sind es bei einem 35 Stundenvertrag 80 Euro (bei einem 45 Stundenvertrag nur noch 35 Euro).
Ich habe die Stadt diesbezüglich nochmal angeschrieben und warte noch auf die Antwort (kommt sicher erst nach Ostern).
Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass daraufhin alle Eltern Bedarf bei der Kita anmelden, weil man damit die Aufnahme der “neuen” Kinder in den September schieben muss, weil eine Überbelegung/Doppelbelegung von Plätzen der Kitas nicht zulässig ist.
Aber es kann auch nicht sein, dass Leute finanziell “bestraft” werden, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen.
Ebensowenig halte ich es persönlich für gerecht, wenn die Eltern deren Kinder in der OGS in den Ferien betreut werden (es gibt Kitas, die haben Absprachen mit der OGS, dass die Kinder dort ab 1.8 betreut werden können, was – egal wie man das findet – logisch erscheint, da der OGS-Beitrag ab 1.8 fällig wird und den Kitas den Platz für die Eingewöhnung der neuen Kinder lässt) bis zu 100 Euro mehr bezahlen, als wenn sie auf die Betreuung im Kiga bestehen würden. 100 Euro, weil – zumindestens in einigen OGS, so bei uns – für die Betreuung in den Ferien ein Zusatzbeitrag von 4 Euro pro Tag für Essen und Ausflüge anfällt (die machen dann zB Ausflüge in den Zoo etc und da fallen eben Unkosten an).
Ich werde berichten, wenn ich eine Äusserung der Stadt habe.
Schöne Ostern!
Donnerstag, 29. April 2010 23:00
So, nun habe ich endlich die Antwort der Stadt (dafür ist natürlich jemand anders zuständig).
Die Stadt sieht in der aktuellen Lösung keine Ungerechtigkeit und gedenkt deshalb auch nichts zu ändern. Es geht eben um Lösungen im Ganzen und nicht im Detail.
Letztendlich ist es so, dass der Stadt vertraglich das Geld zusteht, das Jahr für OGTS und Kiga geht eben vom 1.8 bis 31.7. Dass die Eltern die ihre Kinder betreuen lassen nun weniger bezahlen, ist wohl eher ein Fehler der Stadt, sie verzichtet hier auf Geld. Das Geld für diese Kinder (die im August im Kiga betreut werden) fehlt als Beitrag in der OGTS-Kasse der Stadt, zusätzlich fehlt auch Geld in der Kita-Kasse, weil diese Kinder nur den halben Beitrag bezahlen und einen Vollzahler-Kita-Platz im August blockieren.
Durch Protest könnte man also allenfalls erreichen, dass die Eltern die ihre Kinder im Kiga betreuen lassen MEHR bezahlen müssen, aber man wird nicht erreichen, dass alle anderen WENIGER bezahlen brauchen.
Das wäre zwar sachlich fair, ist aber überhaupt nicht meine Intention.
Von daher werd ich es auf sich beruhen lassen.
Bin mal gespannt, wie die Stadt das Problem dann nächstes Jahr handhabt, wo die Ferien noch eine Woche später sind.
Viele Grüsse und schönes Maiwochenende
Montag, 23. August 2010 9:43
Guten Tag H.Hagedorn!
Haben Sie die Aussage des Landes NRWbezüglich der Sommerferien auch schriftlich vorliegen und können Sie mir diese zukommen lassen? Wäre sehr wichtig für mich!
b.deurer@t-online.de.
Herzlichen Dank
B. Deurer