Mittwoch, 8. September 2010 22:13
Anbei der Tipp einer Kölner Mutter zu einer Fußangel im Lastschriftverfahren bei dem Übergang von Kita zur OGTS:
“Ich hatte diese Woche eine böse Überraschung der Stadt Köln. Einen Mahnbescheid!
Und zwar ist es so, dass das Elterngeld vom Kindergarten ein anderes Kassenzeichen hat als das Elterngeld vom Ganztag. D.h. wenn man ein Lastschriftverfahren für das Kindergarten-Entgelt eingerichtet hat, gilt dieses nicht für das Ganztagskonto. Obwohl die Briefe sehr ähnlich aussehen, muss man ein neues Lastschriftverfahren einrichten. Darauf wird man allerdings nicht deutlich aufmerksam gemacht. Das Kassenzeichen unterscheidet sich im Übrigen nur in einer Ziffer an der 4. Stelle.
(…) Gerade für Eltern mit Geschwisterkindern scheint dies eine Falle zu sein: Solange ein Kind im Kindergarten ist wird einfach weiter abgebucht und alles ist in Ordnung – da ja immer das teuerste Kind (also der Ganztagsplatz in der Kita) zahlt. Wenn nun das letzte Kind auch in die Schule wechselt und noch ein Kind im Ganztag ist, tritt die Umstellung in Kraft auf das andere Kassenzeichen und das Lastschriftverfahren gilt nicht mehr!”