Freitag, 1. April 2011 16:41
Die folgenden “Meldung” war ein Aprilscherz!
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Während der derzeitige Referentenentwurf der ersten Stufe zur Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) am 6.4.2011 der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, geht die geplante zweite Stufe des der Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) offenbar noch deutlich weiter.
Einem internen Entwurf der nordrhein-westfälischen Regierung zufolge, ist in der noch für dieses Jahr erwarteten zweiten Stufe ein neuer Gruppentyp I.A geplant. Der Gruppentyp I.A soll offenbar den bisherigen Gruppentyp I ablösen, der im Zentrum der Kritik am bisherigen Kinderbildungsgesetz steht. Kernpunkt des neuen Gruppentyps ist gemäß dem Entwurf, „die pädagogischen Kompetenzen von Vorschulkindern zu stärken“, „das Verstehen kleinkindlicher Bedürfnisse bei älteren Kindern zu fördern“ und dazu „Vorschulkindern praxisnahe Kenntnisse“ zu vermitteln. Darunter könne man sich laut einer Regierungsvertreterin sowohl „gemeinsames Singen“ und „verständnisvolles Miteinander von großen und kleinen Kindern insgesamt“ vorstellen, durchaus aber auch „Hilfe beim Laufen- lernen durch die Großen“ und „gegebenenfalls das Wechseln der ein- oder anderen Windel“.
Brisanz birgt der Entwurf insoweit, als für den neuen Gruppentyp I.A nur noch die Hälfte des bisher für den Gruppentyp I vorgeschriebenen Personals vorgesehen ist.
Nach den kürzlich bekannt gewordenen Verstimmungen in der Regierungskoalition zum beitragsfreien letzten Kindergartenjahr scheint bezüglich der geplanten 2. Stufe bisher weitgehend Einigkeit zu herrschen.
Vertreter der Träger begrüßten den Entwurf als „überfällige Entlastung des Personals“, Vertreter von FDP und CDU sehen in den Vorschlägen einen „möglichen Kosten-Beitrag zur Herstellung eines verfassungskonformen Landesetats“.
Lediglich ein Gewerkschaftsvertreter kritisierte die Gefahr einer zukünftigen „Erzieherinnenfreien Zone im Kindergarten“.