Freitag, 15. Juli 2011 15:35
Landesregierung erfindet Guinness-verdächtiges Wahlrecht für Kindergarteneltern
Pressemitteilung des Stadtelternrates Kölner Kindertagesstätten
Köln, 15. Juli 2011 – Die Landesregierung steht kurz vor der Verabschiedung des ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), in dem die gesetzlichen Grundlagen der Kindergärten geregelt sind. Die Entscheidung muss noch vor der Sommerpause fallen, um eine fristgerechte Umsetzung zum Beginn des Kindergartenjahres am 01. August zu gewährleisten.
Ein gewichtiger Bestandteil der Änderungen in der gegenwärtigen KibiZ-Revision sollte die Stärkung ehrenamtlicher Elterntätigkeit in den Kindergärten sein, die schon seit Jahren chronisch an Finanznot und Personalknappheit leiden. Dazu zählt auch die Wahl von Elternvertretern in Stadtelternräte und den Landeselternrat der Kindertagesstätten.
Während SPD und Grüne vor der Landtagswahl das KibiZ der Vorgängerregierung regelrecht in der Luft zerrissen und den Eltern endlich wieder mehr Beteiligung und Mitsprache versprachen, arbeitet die rot-grüne Landesregierung in einem Gesetzesentwurf inzwischen daran, das ehrenamtliche Engagement der Eltern mit einem Quorum (Mindestwahlbeteiligung) und einem komplizierten Wahlrecht im Keim zu ersticken.
Das im Gesetzesentwurf ursprünglich vorgesehene 2/3 Quorum hätten auch die Polit-Profis im NRW Landtag nicht erfüllt. In NRW lag die Wahlbeteiligung 2010 gerade einmal bei 59,3%. Und das trotz der Millionenbeträge, die von den Parteien in den Landtagswahlkampf investiert wurden.
Dass dies einen gewissen Widerspruch darstellt, hat man nach einem längeren Erkenntnisprozess offenbar auch in der Regierungskoalition verstanden: Von den ursprünglichen 66,67% ist man über 25% und 33% im Gesetzesentwurf inzwischen bei einem Quorum von 15% angekommen. Außer dem Quorum sind im Gesetz außerdem noch ein mehrstufiges Wahlverfahren und ein strammer Zeitplan vorgesehen.
Konkret heißt es in §9 des geplanten KibiZ-Änderungsgesetzes: „Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen (…). Sie werden dabei von den örtlichen und überörtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe unterstützt. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirates setzt voraus, dass sich 15 v. H. aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben.“
Was im Gesetz einfach klingt ist in der Realität kompliziert. In Köln gibt es außer dem Stadtjugendamt noch 9 Bezirksjugendämter. Damit stehen den Eltern in einer Großstadt wie Köln mit dem neuen Kindergartenjahr möglicherweise ein Wahlmarathon mit Wahlen auf Kindergarten-, Bezirks- und Stadtebene bevor, der in maximal 2 Monaten zu absolvieren ist. Damit nicht genug: Die Freiwilligen, die dies durchgestanden haben, dürfen dann innerhalb von knapp drei Wochen nochmal zur finalen Wahlrunde auf Landesebene antreten, wiederum behindert durch ein Quorum. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu:
„Die Jugendamtselternbeiräte wählen bis zum 30. November eines jeden Jahres aus ihrer Mitte den Landeselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Landeselternbeirates setzt voraus, dass sich Jugendamtselternbeiräte aus 15 v. H. aller Jugendamtsbezirke an der Wahl beteiligt haben.“
Dieses Prozedere halten die Eltern im Kölner Stadtelternrat für Guinness-verdächtig. Während sie die Vorteile einer demokratisch legitimierten Interessenvertretung sehen und deren gesetzliche Verankerung begrüßen, sehen sie deutlich die praktischen Schwierigkeiten der geforderten gesetzlichen Vorgaben:
Damit die Erfüllung des Quorums juristisch korrekt festgestellt werden kann, müssen die Voraussetzungen einer ordentlichen Wahl erfüllt sein, die deutlich über die Anforderungen der bisher üblichen Wahlen auf „bunten Zettelchen“ hinausgehen. Neben einer Wahlleitung auf „örtlicher Ebene“ zählt dazu u.a. auch, dass die Wahlberechtigten auf kommunaler Ebene erfasst und rechtzeitig persönlich und schriftlich benachrichtigt werden. Zur Überprüfung des Quorums ist es überdies erforderlich die Wahlbeteiligung exakt –und anonym- zu ermitteln. Insbesondere auch unter den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen Vorrausetzungen, die von den Jugendämtern und den freien Trägern der Jugendhilfe noch geschaffen werden müssten. Für eine Stadt wie Köln eine erhebliche Herausforderung: Hier gibt es alleine 10 Jugendämter, die sich erst einmal untereinander koordinieren müssen. Und schon jetzt verbleiben bis zum geplanten Wahlbeginn kaum noch 3 Monate, von denen eigentlich noch 6,5 Wochen Sommerferien abzuziehen sind. Und die Kostenthematik wurde dabei noch nicht einmal angesprochen.
Ein Mitglied des Kölner Elternrates merkt dazu an: „Wie das alles funktionieren soll, weiß nur der liebe Gott. Und Ute Schäfer – vielleicht.“
Anlagen und Pressekontakt:
Web: http://www.kita-klaaf.de
Bild: http://s03.trixum.de/upload2/L/f/LfskRe2bHwhA131072792372S.jpg
Pressekontakt: Heike Ahlers-Fries, Christoph Charles
Email: ser@serkoeln.de
Facebook: Stadtelternrat Kölner Kitas